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10-PUNKTE-PAPIER ZUR NEUJUSTIERUNG DES KIESABBAUS AM NIEDERRHEIN

1.

Die durch die rot-grüne Landesregierung 2016 eingeführte Bedarfsermittlung muss überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Vorgabe der Versorungszeiträume durch die Landesregierung im LEP zu überprüfen und öffentlich deutlich zu machen, dass der Bedarf für den Abbau „verantwortlich“ ist und nicht Planungszeiträume.

2.

Recycling: Im Rahmen der Überarbeitung der Bedarfsermittlung müssen stetig steigende Recyclingquoten eingeführt werden. Diese Quote muss auf die Ausweisungsflächen angerechnet werden.

3.

Recyclinganlagen wie beispielsweise die Hünxer Anlage von HDB müssen durch Land und Bund gefördert werden, um so dem gewünschten steigenden Einsatz von Recyclingbaustoffen entsprechende Rahmenbedingungen zu verschaffen. Hierbei ist auch eine wissenschaftliche Begleitung zu fördern, um den Erfolg dieser Anlagen genau zu verifizieren.

4.

Auf Bundesebene müssen Anstrengungen unternommen werden, dass Betonnormen angepasst und neue Rezyklattypen zugelassen werden.

5.

Ein übersichtliches und regionalscharfes Exportmonitoring muss eingeführt werden. Die Exportquote von 18,6 Prozent im Jahr 2019 ist nur sehr umständlich nach Anmeldung beim Statistischen Landesamt nachzuprüfen.

6.

Das auskiesende Unternehmen muss vor der Abgrabung ein ausführliches Nachnutzungskonzept vorlegen. Grundsätzlich sind innovative und nachhaltige Konzepte für eine konfliktarme und schonende Abbauphase zu berücksichtigen.

7.

Die konkrete Regionalplanung muss zwingend vor Offenlage der Flächen mit den Kommunen, dem Kreis Wesel, den Bürgerinnen und Bürgern, der Kiesindustrie und der Politik erörtert werden. Im Rahmen der Regionalplanung ist auch verstärkt der „Abbau im Deichvorland“ zu berücksichtigen.

8.

Die Kommunen und der Kreis Wesel müssen ein Konzept erarbeiten, dass es abgestimmt leichter möglich ist, in scharfen Konfliktfällen Flächen aufzukaufen, um dort einen Kiesabbau durch „eigene Steuerung“ zu verhindern.

9.

Die Überflugintervalle des Geologischen Dienstes sollen von drei auf zwei Jahre verkürzt werden.

10.

Mit Blick auf die Ziele, die das Pariser Klimaschutzabkommen uns allen mit auf den Weg gibt, gilt es für den Punkt 9.2 des LEP (Nicht-energetische Rohstoffe) eine besondere planerische Zuständigkeit auf Landesebene zu prüfen, um diesen Bereich ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Als Beispiel dient dabei die Zuständigkeit der BR Arnsberg für den Bereich des Steinkohlebergbaus.

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